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Flurbereinigung
Stand: 15.07.2013
Die Flurbereinigung als Modellprojekt
Der Startschuss fiel 1958. Mehrere Grundeigentümer stellten den für die Gemeinde Neudorf historischen Antrag auf Flurbereinigung.
Am 24. Oktober 1958 fand in Deggendorf und anschließend in Grafenau dazu eine ganztägige Besprechung statt.
Beraten wurde über „die Durchführung eines Modellfalles für die landwirtschaftliche Vollsanierung einer Gemeinde des Bayerischen Waldes unter Einsatz verstärkter Fördermittel.“
Unter Vollsanierung verstand man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die für eine Anhebung der Wirtschaftlichkeit und des Ertrages der landwirtschaftlichen Bodennutzung auf einer geschlossenen Fläche in Gemeindegröße für möglich und notwendig erachtet wurde. Der Modellfall sollte zeigen, dass der gebietsweise Einsatz von Mitteln aus Förderungsprogrammen zu einem nachweisbaren Nutzeffekt führt, der über die hofweise Förderung hinausreicht.
Die Tagung war hochkarätig besetzt, Grafenau war vertreten durch Landwirtschaftsdirektor Pilz.
Eine Woche später, am 31. Oktober 1958, wandte sich Grafenaus Landrat A. Bogenstätter mit einem engagierten Schreiben an Ministerialrat Dr. Lauerbach vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Er bezog sich auf die Tagung und führte zuerst Einzelheiten zu Umfang und Zielen der angedachten Maßnahme auf, um dann zu berichten, dass „der Modellfall für die Gemeinde Neudorf im Landkreis Grafenau“ durchgerechnet wurde. Er ging auf die Finanzierung und die dafür notwendigen Fördermittel ein und bilanzierte mit den bedeutungsvollen Sätzen:
„Die Besprechungsteilnehmer haben sich einmütig zu dem Vorschlag bekannt und die Gemeinde Neudorf (mit den Ortschaften Neudorf, Lichteneck, Elmberg, Arfenreuth, Seiboldenreuth und Grotting) für geeignet befunden. Die Gemeindeverwaltung und die beteiligten Gemeindebürger haben bereits entsprechende Zustimmungserklärungen gegeben.“
Am Ende seines vierseitigen Schreibens appellierte Landrat Bogenstätter an das Ministerium: „Der Landkreis Grafenau bittet Sie, sehr geehrter Herr Ministerialrat, dem vorgetragenen Plan Ihre wohlwollende Aufmerksamkeit zuzuwenden. Er ist der Überzeugung, dass eine Flächensanierung mit nachfolgender innerer Sanierung für die Landwirtschaft des Bayerischen Waldes einen großen Schritt vorwärts bedeuten würde.“
Ein großes Projekt war angestoßen.
Mit Schreiben vom 20.08.1959 lud das Flurbereinigungsamt alle Grundeigentümer zu einer Informationsveranstaltung ein. „Im Anschluß an eine Aussprache ist eine Abstimmung vorgesehen, um die Bereitwilligkeit der beteiligten Grundeigentümer festzustellen.“ Am 28. August 1959 fand in Neudorf die Aufklärungsversammlung zur Einleitung der Flurbereinigung statt.
Am 8. September teilte Bürgermeister Dick für die Gemeinde Neudorf der zuständigen Behörde in Landau a.d.Isar mit, „…, dass gegen die Inangriffnahme der Flurbereinigung unsererseits keine Bedenken bestehen.“
Die Gemeinde Neudorf war kurz entschlossen dafür und deshalb erfolgreich, beim Mitkonkurrenten Großarmschlag war man sich nicht einig. Schon am 30. September kam aus München die erhoffte Post. Dr.Lauerbach hatte für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Flurbereinigsbeschluss unterzeichnet und damit die Flurbereinigung Neudorf angeordnet.
Flurbereinigungsbeschluss
Hauptziele jeder klassischen Flurbereinigung sind die Zusammenfassung kleinerer verstreuter Flächen, die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen und die damit verbundene Ertragssteigerung.
In der Begründung wurde zusätzlich auf die spezifischen Gegebenheiten der Gemeinde Neudorf eingegangen.
Mit dem so beschriebenen Sachverhalt hielt das Staatsministerium die Voraussetzungen für eine Flurbereinigung und das Interesse der Beteiligten für gegeben.
Begründung des Beschlusses
Die Flurbereinigung wurde als Vollsanierung in Angriff genommen. Der Umfang der geplanten Maßnahmen und die damit einzukalkulierenden Kosten waren beeindruckend. Es war ein Modellfall – der Wille und das Geld waren da.
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Maßnahmenkatalog der geplanten Vollsanierung
Kasten
Gewanne: Die Fluren der Dörfer waren in drei annähernd gleichgroße Ackerfelder (oder Gewanne) aufgeteilt. Die Gewanne wiederum waren in gleichgroße Besitzstreifen aufgeteilt, und zwar so, dass jeder Bauer in jedem der drei Felder gleichgroße Äcker hatte. (Dr. L. Schober | Geschichte des Klosters St. Oswald)
Evtl. eine Skizze einfügen
Fünf Jahre lang wurde geplant, gemessen, gegraben, gesprengt, planiert und aufgeforstet. In 120 ha Wiesen und Feldern wurden Drainagen gelegt. Es wurden Felder entsteint und 45 km von 52 km zu beseitigender Steinraine entfernt. Man leistete sich mit dem so vorhandenen Steinmaterial einen aufwändigen Grundbau der Gemeindewege. An einem zügigen Fortschreiten war man interessiert. Deshalb bekamen zusätzlich bis zu 142 einheimische Hilfskräfte Arbeitsverträge und hatten somit Lohn und Brot vom Frühjahr bis in den Herbst hinein - ein für viele Menschen der Region sehr erfreulicher Nebeneffekt.
Im Mittelpunkt der umfangreichen Maßnahmen stand eine Zusammenlegung der verstreut liegenden Grundstücke. „Aus flurbereinigungstechnischen Gründen wurden geringfügige Teile der Nachbargemeinden Schönanger, Wasching und Schlag (insgesamt 73 ha) in das Verfahren einbezogen. Die Gesamtfläche des Verfahrens betrug bei 197 Teilnehmern 1190 ha.“
Eine einfachere Bewirtschaftung war das Ziel. Die Flächengewinnung durch die Abtragung der Raine und kleinen Gehölze versprach vordergründig Ertragssteigerung, war aber im Ergebnis auch ein - vor allem aus heutiger Sicht - nicht unproblematisches Ausräumen der Landschaft. Ausgleichsmaßnahmen wurden vorgenommen. Trotzdem ist beim Betrachten der von Rainen und Gehölzen „befreiten“ Landschaft der aktuelle Kommentar: „So würde man das heute nicht mehr machen“.
Bei einer Flurbereinigung ist vieles wichtig. Ganz besonders wichtig ist für den Bauern natürlich Grund und Boden, demzufolge auch ein gerechter Flächentausch. Von größter Bedeutung dafür ist die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bodengüte. Diese wurde von zwei unabhängigen, vom Flurbereinigungsamt bestellten Experten festgestellt. Es wurden Bodenproben gezogen und mit Hilfe eines einheitlichen umfangreichen Kriterienkatalogs sogenannte Bodenwertzahlen erstellt. Verschattungen durch angrenzende Waldstücke, Beeinträchtigungen durch Hanglage oder Senken mit Stauwasser gingen in die Bewertung ein und wirkten sich als individuelle Auf- bzw. Abschläge aus. Ziel des Verfahrens war es, dass für den einzelnen Grundstücksbesitzer der Gesamtwert vor und nach dem Tausch mindestens gleich hoch war. Die Neuordnung der Grundstücke wurde nur für Acker- und Grünflächen vorgenommen. Eine grundsätzlich mögliche aber sehr viel aufwändigere Flächenzusammenführung bei Wäldern war kein Thema.
Geradezu selbstverständlich ist es, dass bei einer so sensiblen und Jahre andauernden Maßnahme auch kontrovers diskutiert wurde, dass geprüft und erklärt werden musste, dass auch mancher Streit zu schlichten war. Einwände und Widersprüche waren vorprogrammiert. Offizielle Anhörungstermine, manche Zwischenverhandlungen, gelungene Kompromisse und im Laufe der Zeit veränderte Sichtweisen bewirkten schlussendlich eine ordentliche Akzeptanz. Am 28. September 1964 konnte die vorläufige Besitzeinweisung vorgenommen werden.
Mit Datum vom 05. März 1964 veröffentlichte das Flurbereinigungsamt Landau a.d. Isar eine 19-seitige Beschreibung der Flurbereinigung Neudorf, deren Inhaltsverzeichnis in gestraffter Form einen guten Einblick in die vielfältigen Aspekte und die bis dahin erfolgten Maßnahmen gibt.
Beschreibung der Flurbereinigung Neudorf (Inhaltsverzeichnis)
Sie beginnt mit einer ausführlichen Betrachtung der natürlichen Gegebenheiten der Landschaft, des Klimas und der Verkehrsverhältnisse – immer mit Blick auf die Flurbereinigung. Dann werden die Besitz- und Wirtschaftsverhältnisse erfasst. „Das Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Neudorf umfasste die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde Neudorf, sowie Waldgrundstücke mit einer Fläche von etwa 400 ha.“ Hier sind besonders aufschlussreich die Beschreibung der wirtschaftlichen Lage der Grundeigentümer und deren Einstellung zur Flurbereinigung. (Hinweis für Willi – Dokumente z.T. nur als Ausrisse)
„Die wirtschaftliche Lage…ist sehr schlecht.“
„…wobei von den 106 ortsansässigen Teilnehmern 71 die geplante Maßnahme ausdrücklich befürworteten.“
Für die bis dahin entstandenen Gesamtkosten des Verfahrens in Höhe von 3.445.000 DM und deren Finanzierung liegt eine aufgeschlüsselte Zusammenstellung vor.
Ausführungskosten und deren Finanzierung
Besondere Beachtung verdienen die Eigenleistungen von 600 DM pro ha in bar und unbar, insgesamt 368.000 DM, die von den Grundeigentümern zu erbringen waren. Hand- und Spanndienste waren Pflicht und wurden vergütet (1,60 DM je Arbeitsstunde für eine vollwertige Arbeitskraft, 5 DM für ein Fuhrwerk mit 2 schweren Pferden). Ersatzweise musste bezahlt werden. Zusätzlich mussten 5,6% des eigenen Grundes für Straßen und Wegebau abgetreten werden. Die Bemessungsgrundlage war der jeweilige Flächenbesitz des Grundeigentümers. Die Bezuschussung für das Modellprojekt war mit 81,7% außerordentlich hoch.
Weitere Ausbaujahre für Wiesenumbrüche, Steinrainbeseitigung, Flächenentsteinung, Aufforstung, Naturschutz und Landschaftspflege folgten. Der erfolgreiche Abschluss war nur möglich durch gute Zusammenarbeit und nicht zuletzt - wie es im amtlichen Bericht heißt - „durch den außerordentlichen Arbeitseifer und Einsatz der Beteiligten“. Die Flurbereinigung Neudorf wurde im Dezember 1971 offiziell abgeschlossen.
Der Umfang der organisatorischen Maßnahmen und rechtlichen Vorschriften spiegelt sich auch im Zeitplan wider.
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Verfahrensablauf | Flurbereinigung Neudorf |
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Evtl. mit Lineatur (zum leichteren Lesen) und noch eine Einheit kleiner (dann 9) |
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Antrag |
12.04.1958 |
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Aufklärungsversammlung nach § 5 FlurBG |
28.08.1959 |
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Anordnung (ME v. 30.09.1959) |
30.09.1959 |
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Bekanntgabe des Flurb. Beschlusses |
vom |
20.10. |
bis |
04.11.1959 |
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Vorstandswahl |
04.11.1959 |
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Mitglieder aus Lichteneck: Kronschnabl Mathias, Schwankl Michael |
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Ersatz-M. aus Lichteneck.: Weber Albert, Tanzer Xaver, Schmeller Josef |
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Entwurf des Wege- und Gewässernetzes |
vom |
04.11. |
bis |
15.11.1959 |
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Behördentermin nach §41 FlurBG |
12.05.1960 |
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Vorläufige Feststellung des Wege- und Gewässerplans |
27.05.1960 |
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|
Schätzung |
vom |
09.04. |
bis |
13.06.1962 |
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Erläuterung des Schätzungsergebnisses |
28.10.1963 |
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(1. Anhörungstermin) |
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1. Offenlegung des Schätzungsplans |
vom |
14.10. |
bis |
28.10.1963 |
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Feststellung des Schätzungsergebnisses |
28.10.1963 |
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2. Offenlegung des Schätzungsergebnisses |
vom |
30.10. |
bis |
13.11.1963 |
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Absteckung und Abmarkung des Wege- und Gewässernetzes |
vom |
April |
bis |
Sep 62 |
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Vermessung |
vom |
April |
bis |
Sep 62 |
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Wunschentgegennahme |
vom |
28.10. |
bis |
22.11.1963 |
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Zwischenverhandlung |
vom |
17.02. |
bis |
20.02.1964 |
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Beschluss des Vorstandes über den Neuverteilungsplan |
16.04.1964 |
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Genehmigung des Neuverteilungsplans |
02.04.1964 |
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Teilnehmerversammlung zur Bekanntgabe des Neuverteilungsplans |
30.06.1964 |
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Absteckung der Abfindungsgrundstücke |
vom |
08.04. |
bis |
08.05.1964 |
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Offenlegung des Neuverteilungsplans |
vom |
17.07. |
bis |
30.07.1964 |
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Anhörungstermin |
31.07.1964 |
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Vorläufige Besitzeinweisung |
28.09.1964 |
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Bekanntgabe der vorläufigen Besitzeinweisung |
vom |
30.09. |
bis |
15.10.1964 |
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Bekanntgabe der Geldausgleiche und vorübergehender Mehr- und Minderwerte |
entfallen |
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Beschluss des Vorstands über die restlichen Ausarbeitungen |
14.10.1968 |
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Genehmigung der Ausarbeitungen durch das Flurbereinigungsamt |
25.10.1968 |
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Offenlegung der Flurb. Ausarbeitungen einschließlich der Beschreibungen |
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und Bestimmungen zum Flurbereinigungsplan |
vom |
08.10. |
bis |
22.10.1968 |
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Anhörungstermin |
23./24.10.1968 |
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Ausführungsanordnung |
10.02.1969 |
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Eintritt des neuen Rechtszustandes |
10.02.1969 |
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Bekanntgabe der Ausführungsanordnung |
vom |
14.02. |
bis |
28.02.1969 |
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Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs |
08.12.1971 |
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Schlussfeststellung |
08.12.1971 |
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Ranghohe Besucher machten sich vor Ort kundig und wiesen auf die Bedeutung des Modellprojektes hin. Schon 1965 spricht das Flurbereinigungsamt als zuständige Behörde in seiner detaillierten und auch kritischen Schlussbetrachtung von einem gelungenen Verfahren. „Trotz der sehr unterschiedlichen Boden- und Geländeverhältnisse konnte eine für den Bayerischen Wald beispielgebende Grundstückszusammenlegung erreicht werden, welche die Möglichkeit für eine rentable Weiterführung der Landwirtschaft bietet.“ Der Bericht schließt mit dem zukunftsweisenden und hoffnungmachenden Satz: „Sie (die Bauern) alle sind bemüht, die Früchte der Flurbereinigung voll auszunutzen und glauben mit großer Zuversicht an ihre Weiterexistenz.“
Das zur Schlussfeststellung im Staatsarchiv Landshut aufbewahrte Dokument II. Nr. 19 915 vom 8. Dezember 1971 endet mit dem Satz: „Das Flurbereinigungsverfahren Neudorf ist mit dem heutigen Tage abgeschlossen.“
Karten: Lichteneck - vor und nach der Flurbereinigung
Karte: Am Beispiel des Kronschnabl-Hofes – vor und nach der Flurbereinigung
Quellen:
Staatsarchiv Landshut
